Impressum
Name des Unternehmens
R&P Dienstleistungen GbR
Eingetragener Firmensitz
Meyerhoffstraße 19
23758 Oldenburg
Kontaktinformationen
017660375857
015124705628
info.rp.gbr@gmail.com
Geschäfts-ID-Nr.
25/080/05696
Umsatzsteuer-Nr.
DE336083274
Aufsichtsbehörde
Gewerbeamt Oldenburg Holstein
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (R&P Dienstleistungen GbR, Robert Röhl-Nyarko & Pascal Arens) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder postalisch) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts informieren, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Stornobedingungen / Ausfallpauschale
Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht gelten folgende Stornobedingungen:
- Bei einer Stornierung des Auftrags weniger als 5 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 30 % des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Uns bleibt vorbehalten, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen.
Vertragsschluss
Mit der Unterzeichnung des Angebots oder der schriftlichen Bestätigung (z. B. per E-Mail) erklärt der Kunde verbindlich die Annahme des Angebots. Dadurch kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.
AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingung
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der R&P Dienstleistungen GBR, Meyerhoffstraße 19 23758 Oldenburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) [1.1]. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt [1.2].
§ 2 Angebot, Unterlagen und Vertragsschluss
- Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind [2.1].
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erteilte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den tatsächlichen Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande [2.2].
§ 3 Ausführung von Handwerksleistungen (Malerarbeiten, Trockenbau, Gartenbau)
- Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots [3.1].
- Mitwirkungspflichten: Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich, besenrein, trocken und für die Ausführung der Arbeiten bereit sind [3.3]. Strom- und Wasseranschlüsse sind vom Auftraggeber auf dessen Kosten in erforderlichem Umfang bereitzustellen.
- Besonderheit Gartenbau: Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen, Rasen oder Gehölzen wird nur übernommen, wenn eine separate Fertigstellungspflege vereinbart wurde [3.2]. Naturbedingte Unregelmäßigkeiten bei Pflanzen, Natursteinen oder Holz (z. B. Haarrisse, Farbnuancen) sind materialimmanent und stellen keinen Mangel dar [3.2].
§ 4 Besondere Bestimmungen für Umzugsleistungen
- Deklarationspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Umzugsgut vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß zu deklarieren. Gefährliche Güter (insb. explosive, entzündliche, strahlende, selbstentzündliche oder giftige Stoffe) sowie lebende Tiere sind vom Transport ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Sondervereinbarung vor [4.1].
- Sorgfaltspflichten des Auftraggebers: Verpackt der Auftraggeber das Umzugsgut selbst, haftet er für eine transportsichere und fachgerechte Verpackung [4.3]. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Transportwege (Treppenhäuser, Zuwegungen, Aufzüge) frei, tragfähig und für das Transportfahrzeug zugänglich sind [4.1].
- Haftungsinformation gemäß § 451g HGB: Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entstehen (Obhutshaftung). Die gesetzliche Haftung ist auf einen Betrag von 620,00 EUR je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.
§ 5 Haftungsbefreiung und unabwendbare Ereignisse (Umzug)
- Unabwendbare Ereignisse: Der Auftragnehmer ist von der Haftung für Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitungen befreit, sofern der Schaden auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, das der Auftragnehmer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte (§ 426 HGB). Hierzu zählen insbesondere:
- Streiks, Aussperrungen oder behördliche Anordnungen.
- Unverschuldete, schwere Verkehrsunfälle auf den Transportwegen.
- Extreme, den Transport gefährdende Witterungsverhältnisse (z. B. Blitzeis, Orkan, Hochwasser).
- Besondere Haftungsausschlussgründe: Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn der Schaden auf folgende Gefahren zurückzuführen ist:
- Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung des Umzugsguts durch den Auftraggeber.
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
- Das Be- oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht nicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle entspricht, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen hat und der Auftraggeber auf der Durchführung bestand.
§ 6 Besondere Bestimmungen für den Lagerservice und Versicherungsumme
- Einlagerung: Die Einlagerung erfolgt in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Gut ordnungsgemäß aufzubewahren. Ein Zutritt des Auftraggebers zum Lager ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung und in Begleitung des Personals des Auftragnehmers gestattet.
- Wertangabe und Versicherungspflicht: Der Auftraggeber ist zwingend verpflichtet, bei Vertragsabschluss den tatsächlichen Zeitwert des Lagergutes schriftlich anzugeben.
- Versicherungsregelung: Das Lagergut wird vom Auftragnehmer standardmäßig nicht gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Vandalismus versichert. Der Abschluss einer entsprechenden Lagerversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Antrag des Auftraggebers und gegen Erstattung der anfallenden Versicherungsprämien. Unterlässt der Auftraggeber den Antrag oder die Wertangabe, haftet der Auftragnehmer bei Beschädigung oder Verlust durch die genannten Gefahren nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 7 Stornierung, Kündigung und Stornogebühren
- Der Auftraggeber kann den Vertrag vor der geplanten Durchführung oder dem vereinbarten Arbeits- oder Umzugsbeginn jederzeit kündigen (§ 648 BGB / § 415 HGB) [5.1, 5.2].
- Kündigt der Auftraggeber, ohne dass der Auftragnehmer dies durch eine Pflichtverletzung zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen [5.2]. Dieser Anspruch wird im Rahmen des Verwaltungs- und Dispositionserfolgs wie folgt pauschaliert:
- Bis 14 Tage vor Ausführungs-/Umzugsbeginn: kostenfreie Stornierung möglich [5.3].
- 13 bis 7 Tage vor Ausführungs-/Umzugsbeginn: 20 % der vereinbarten Brutto-Auftragssumme [5.3].
- 6 bis 2 Tage vor Ausführungs-/Umzugsbeginn: 50 % der vereinbarten Brutto-Auftragssumme [5.3].
- Ab 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichtantreffen vor Ort: 80 % der vereinbarten Brutto-Auftragssumme [5.3].
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale [5.4].
§ 8 Vergütung, Abschlagszahlungen und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie gegenüber Verbrauchern ausgewiesen werden [6.1].
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Leistungsteile, bereitgestellte Materialien oder monatlich im Voraus anfallende Lagergebühren zu verlangen [6.2].
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde eine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart [6.3].
§ 9 Abnahme und Rügepflichten
- Werkleistungen: Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Werkes verpflichtet, sobald der Auftragnehmer die Fertigstellung anzeigt [6.1, 8.1]. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden [6.2].
- Umzugs- und Lagerleistungen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung oder Rückgabe auf äußere Beschädigungen zu überprüfen [8.2].
- Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind spätestens am Tag nach der Ablieferung in Textform anzuzeigen [8.2].
- Nicht äußerlich erkennbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung detailliert schriftlich gerügt werden [8.2]. Bei verspäteter Rüge erlöschen die Ansprüche, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 10 Allgemeine Haftungsbegrenzung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen [9.3].
- Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit [9.3]. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht) [9.3]. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt und Vermieterpfandrecht
- Gelieferte Materialien, Pflanzen, Baustoffe und Bauteile verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers [10.1].
- Wegen aller fälligen Forderungen aus dem Umzugs- oder Lagervertrag steht dem Auftragnehmer ein gesetzliches Pfandrecht an dem ihm übergebenen Umzugs- oder Lagergut zu (§ 440, § 475b HGB) [10.2].
§ 12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts [11.1].
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers [11.2].
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel) [11.3].